1. Beruht unsere Verpflichtung zu Schadensersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzen wir unsere Schadensersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
2. Beruht unsere Verpflichtung zu Schadensersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Nebenpflichten, schließen wir unsere Schadensersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen aus, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
3. In allen Fällen einer Haftung auf Schadensersatz aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung, gleich welcher Rechtsgrundlage, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz, wird unsere Haftung auf Schadensersatz auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Hilfsweise schließen wir unsere Schadensersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen aus, soweit uns eine leicht fahrlässige Verletzung einer Vertragspflicht zur Last fällt, die ihrer Art und ihrer Folge nach nicht den Vertragszweck gefährdet, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Gesundheit und Körper.
5. Auf Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung.
6. Werden wir auf Schadensersatz aus Produzentenhaftung nach § 823 BGB (deliktische Anspruchsgrundlage) in Anspruch genommen, begrenzen wir unsere Haftung über die vorstehenden Bestimmungen hinaus auf die Ersatzleistung unseres Haftpflichtversicherers. Die Deckungssumme ist schadens-/vertrags-/sachtypisch abgeschlossen. Soweit die Versicherung nicht oder nicht vollständig eintritt, bleibt unsere Haftung, begrenzt auf die Höhe der Versicherungssumme unberührt. Ist die Versicherungssumme nicht schadens-, vertrags-, sachtypisch abgeschlossen, begrenzen wir unsere Haftung in diesen Fällen auf den schadens-, vertrags- und/oder sachtypischen Schadensbetrag.